Ihre Datenschutz-Rechte DSGVO

Artikel 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 77.

Personen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) grundsätzlich die folgende Rechte zu:

 

1. Recht auf Berichtigung personenbezogenen Daten (Artikel 16 DSGVO)

 

2. Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen zu werden) (Artikel 17 DSGVO)

 

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogenen Daten (Artikel 18 DSGVO)

 

4. Recht auf Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Artikel 19 DSGVO)

 

5. Recht auf Daten-Übertragbarkeit personenbezogener Daten (Artikel 20 DSGVO)

 

6. Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)

 

7. Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)

 

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO

Sofern der Verdacht besteht, dass auf dieser privaten hobbymäßigen und nicht gewerblichen Blog-Webseite die personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, kann selbstverständlich, jederzeit, eine gerichtliche Klärung der Problematik herbeigeführt werden. 

 

Es kann unabhängig davon die Möglichkeit genutzt werden, eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu kontaktieren, das Beschwerderecht steht jeder (geschlechtsneutralen) Person in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Aufenthaltsort, des Arbeitsplatzes sowie des Orts, des vermeintlichen, personenbezogenen Daten Verstoßes zu.

 

Datenschutzbehörde in Deutschland

Datenschutzbehörde Österreich

 

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