Impressums Einträge verfassen.

Das kann auch ein Klasse-Hobby sein, ein Impressum zu schreiben.

Etwas sehr wichtiges. Ich bin kein IT-Rechtsanwalt und auch kein Jurist. Eintragungen im eigenen Impressum erfolgen auf eigene Verantwortung, ich Alfred Preinfalk jr. Nicknamen: Rodmar übernehme hier keinerlei Verantwortung

Wenn sich jetzt ein Mensch eine hobbymäßige private Webseite erstellt, denkt natürlich dieser Mensch darüber nach, wie ihn andere Menschen kontaktieren können. Also den Vor und Nachnamen, die Adresse und Telefonnummer, vielleicht auch noch das Geburtsdatum eintragen, aber wie genau. Nun sieht dieser Mensch im Internet nach, was in so einem Impressum einer anderen privaten hobbymäßigen Webseite eingetragen wurde.

 

Jetzt überlegt sich dieser Mensch, ob nicht doch noch mehr im Impressum eingetragen werden muss, da ja auf der privaten hobbymäßigen Webseite ein Blog dabei ist. Jetzt ist wieder die Suche im Internet angesagt, ob es nicht irgendeine Hilfe gibt zwecks zusätzlicher Eintragungen im Impressum.

 

Nach mehreren Fehlschlägen stößt dieser Mensch jetzt auf die Möglichkeit zur Nutzung von solchen Impressums Generatoren, aber welcher Impressumsgenerator ist speziell für private hobbymäßige Seitenbetreiber mit Blockfunktion ausgelegt?

 

Jedoch ist zum Glück dieser Mensch eher Vorsichtig und sieht sich das ganze etwas genauer an, dass man eben die Urhebermäßigen Quellenangaben, also von der Person, die einen solchen Impressums Generator der breiten Internetgeneration zur Verfügung stellt, unbedingt im eigenen Impressum belassen muss, um eben nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Verantwortliche Person

Die Verantwortliche Person ist immer die, die private hobbymäßige oder gewerbliche Webseite betreibt, desgleichen gilt auch für Blog Seiten. Dieses Bild oben soll ungefähr zeigen, wie viele personenbezogenen Daten schon alleine im Impressum stehen. Also der Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteuer Identifikationsnummer, Webseiten-Rechtsform, Blattlinie, Bildrechte, aber dies wäre für eine private hobbymäßige Webseite mit Blog-Funktion etwas viel.

 

Es könnte ganz oben, also unter Impressum stehen, die Verantwortliche Person für diese private hobbymäßige Webseite mit Blog-Funktion ist gem § 5 ECG. der Allgemeinen-Informationen, dann der Vorname und Nachname. Wenn bei der Blog-Funktion ein Kommentarbereich zur Verfügung gestellt wird, könnte man § 24 Mediengesetz ins eigene Impressum hinzufügen, dies gilt jedoch nur für Österreich. Wenn dann noch eine Blattlinie im eigenen Impressum vorhanden ist, könnte hier § 25 Abs. 4 Mediengesetz hinzugefügt werden.

 

Für Deutschland wäre das § 5 TMG und mit einem Blog-Kommentar-Bereich, Gästebuchbereich, Forenbereich, wäre das § 55 Abs. 2 RStV.


Blattlinie

In einer Blattlinie steht eigentlich alles über die gesamte Webseite, man könnte diese vergleichen wie mit einer Webseitenerklärung. Welche verschiedenen Kommentar-Eintragungsmöglichkeiten, wie Gästebuch Bereiche, Forenbereiche, Chat Bereiche, Blog Kommentar Eintragungsmöglichkeiten, vorhanden sind und ob auch ein Newsletter angeboten wird. Ob die Webseite jetzt rein privat, hobbymäßig oder gewerblich betrieben wird oder ob sogar ein Online-Shop in die eigene Webseite integriert worden ist.